Cruiser RSK 2006
Ford Cruiser RSK 2006 - Club Ordnung!
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Satzung

Der Ford Cruiser RSK 2006


Stand : 1.10.2007


Satzung §1.   Name, Sitz, Zweck

1. Der Verein führt den Namen: Ford  Cruiser RSK 2006. Dieser Vereinsname wird von den Gründungsmitgliedern urheberrechtlich geschützt.
2. Der Sitz des Vereins ist:  53797 Lohmar.
3. Die Ford Cruiser RSK 2006 sind selbstständig tätig.
    Sie verfolgen keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
4. Die Ford Cruiser RSK 2006 wurden am 01.11.2006 gegründet.

Satzung §2.   Zweck und Aufgaben

1. Die Ford Cruiser RSK 2006 sind eine Vereinigung von Freunden der Ford Fahrzeuge.
2. Die Ford Cruiser RSK 2006 verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabeordnung. Die Ford Cruiser RSK 2006 sind selbstlos tätig, sie verfolgen in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele
3. Die Ford Cruiser RSK 2006 wollen die noch vorhandenen Ford Modelle in seinem Wirkungsbereich möglichst vollständig erfassen, erhalten und gepflegt wissen, um sie der Nachwelt zu erhalten. Sie erfolgen das Ziel, die Fahrzeuge als eine Form des technischen Kulturguts mit zunehmendem Denkmalcharakter der Bevölkerung im Rahmen von Ausstellungen und motorsportlichen Ausfahrten vorzustellen. Sowie zur Bildung der Jugend auf dem Gebiet der technische Entwicklung von Fahrzeugen beizutragen und zu publizieren.
4. Die Ford Cruiser RSK 2006 wollen den Besitzern und Freunden von Ford Modellen zu neuen Verbindungen verhelfen und ihr gemeinsames Interesse fördern. Dazu leisten die Ford Cruiser RSK 2006 jede mögliche Hilfe.
5. Mittel der Ford Cruiser RSK 2006 dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
7. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins einem gutem Zweck zugute.

 

Satzung §3.   Mitgliedschaft, Eintritt in den Verein

1. Jeder, der die in Satzung §2 genannten Ziele unterstützen will, kann Mitglied werden, ungeachtet ob er  Ford Besitzer ist  oder nicht.
2. Mitglied kann jeder auch werden, wer kein Ford Fahrzeug besitzt.
3. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang der Beitrittserklärung beim Vorstand.
4. Der Vorstand kann binnen einer Frist von 4 Wochen den Erwerb der Mitgliedschaft ohne Angaben von Gründen mit Zweidrittelmehrheit ablehnen.

 

Satzung §4.   Austritt, Verlust der Mitgliedschaft

Der Austritt kann jederzeit durch eine schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand erfolgen. Der Ausschluss aus den Ford Cruiser RSK 2006 erfolgt
a) bei grobem Verstoß gegen die Clubsatzung
b) wenn ein Mitglied durch sein Verhalten dem Club nachhaltig schadet.
Den Ausschluss muss der Vorstand einstimmig beschließen, es sei denn, der Ausschluss betrifft ein Vorstandsmitglied; dann ist dieses Mitglied nicht stimmberechtigt. Der Restvorstand muss auch in diesem Fall einstimmig entscheiden.

 

Satzung §5.   Beiträge und sonstige Pflichten

1.        Die Mitgliedschaft bei den Ford Cruiser RSK 2006 ist beitragsfrei. Auf einen schriftlichen Antrag hin kann dieser Zustand geändert werden. Dieser Antrag muss dem Vorstand vorgelegt und mit 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung angenommen werden. Außerdem muss die Höhe des Beitrages von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit festgelegt werden.

1 a) Jedes Mitglied hat selbst für die ihm entstehenden Kosten aufzukommen.
1 b) Jedes Mitglied verpflichtet sich den Clubaufkleber sichtbar an der Frontscheibe,
sofort  nach Erhalt (Unkostenbetrag: 3,50 €)  am Fahrzeug anzubringen…

      2.    Das neue Mitglied verpflichtet sich dazu, sich im Club Forum anzumelden  und allen Mitgliedern
             vorzustellen…

 

 

Satzung §6.   Organe, Einrichtungen des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand (Sowie die Gründer)
 

Auf der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben beschlossen  werden.

 

Satzung §7.   Die Mitgliederversammlung

Die Einberufung zur Jahreshauptversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand mit einer Frist von vier Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung.  Jedes Mitglied hat je Tagesordnungspunkt eine Stimme. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 50 % der Mitglieder anwesend sind. Sollte bei einer Jahreshauptversammlung die Beschlussunfähigkeit festgestellt werden, so kann eine neue Jahreshauptversammlung mit einer Frist von zwei Wochen einberufen werden, die ungeachtet der Anzahl der erschienenen Mitglieder mit einfacher Mehrheit beschlussfähig ist. Bei Tagesordnungspunkten, die schriftlich bekannt gemacht wurden, ist die schriftliche Stimmabgabe zulässig. Über die Mitgliederversammlung ist eine, vom geschäftsführenden Vorstand und vom Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift anzufertigen, in der alle gefassten Beschlüsse enthalten sein müssen. Die Niederschrift kann durch einen, von der Versammlung gewählten Protokollführer vorgenommen werden.

 

Satzung §8.   Der Vorstand des Vereins

1. Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, und dem Kassenwart. Weitere Vorstandsmitglieder werden die durch Jahreshauptversammlung bzw. durch die Mitgliederversammlung gewählt.
2. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der ordentlichen Jahreshauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Ein Vorstandsmitglied bleibt so lange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist; d.h. Abweichen von der Amtszeit ist wahlterminbedingt zulässig. Die Wiederwahl des gesamten Vorstands und auch von einzelnen Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.

 

Satzung §9.   Auflösung

Die Auflösung der Ford Cruiser RSK 2006 kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von vier Wochen einberufenen, außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

 

Satzung §10.   Haftungsausschuss

Die Ford Cruiser RSK 2006 sind nicht verantwortlich für jegliche Kosten, die den Mitgliedern entstehen. Diese müssen von den Mitgliedern selbst getragen werden. Bei, durch ein Mitglieder der Ford Cruiser RSK 2006, entstandenen Schäden jeglicher Art sind die Ford Cruiser RSK 2006 nicht haftbar sondern jedes Mitglied als Privatperson.

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                                              Verfasser der Satzung:

Der Vorstand


 

 

 

 


 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

   

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